Zusammenschluss

Fragen und Antworten

Die Ausgangslage

Das Projekt betrifft die Stadt Olten mit den sbo und die Stadt Zofingen mit der StWZ Energie AG. Die politischen Gremien der beiden Städte, in Olten ausserdem auch die Bevölkerung (in Zofingen noch zu klären), entscheiden über einen möglichen Zusammenschluss. Die von sbo und StWZ versorgten umliegenden Gemeinden sind im Rahmen der Versorgung mit Strom, Gas, Wärme und Wasser indirekt ebenfalls vom Projekt betroffen.

Alle Energieversorger befinden sich in einem grossen Wandel. Sowohl die Verwaltungsräte der beiden Unternehmen als auch die Stadträte als deren Eigentümer- / Aktionärsvertretungen sind überzeugt, dass die Herausforderungen des Energiemarktes und der Wasserversorgung in einer grösseren Unternehmenseinheit mittel- und langfristig erfolgreicher zu meistern sind. Sie sind überzeugt, dass ein grösseres Unternehmen die aktuellen und die weiterhin anstehenden Veränderungen besser meistern und sich im Markt erfolgreicher behaupten kann. Dies auch, weil die sbo diese Erfahrungen während der beinahe 20 Jahre dauernden Partnerschaft mit der AVAG (innerhalb der Aare Energie AG bzw. a.en) bereits gemacht haben. Durch einen Zusammenschluss entsteht ein lokal verankertes Unternehmen, das eigenständig bleiben kann. Damit werden Entscheide auch in Zukunft lokal getroffen. Ein regionales Unternehmen kennt seine Kundinnen und Kunden, deren Bedürfnisse und vergibt Aufträge eher an einheimische Firmen. Zudem können Projekte und Massnahmen, um die grossen Ziele und Herausforderungen zu erreichen, gemeinsam viel besser realisiert werden.

Die technologischen, wirtschaftlichen und politischen Forderungen nach Dekarbonisierung, Dezentralisierung sowie Digitalisierung verlangen ein Umdenken und Handeln. Auch die regulatorischen Herausforderungen nehmen laufend zu. Gleichzeitig bieten sie neue Geschäftsmöglichkeiten auf dem Energiemarkt. Es gilt, die richtigen Felder zu identifizieren, diese zu besetzen und strategisch zu entwickeln. Eine weitere grosse Herausforderung ist der zunehmende Mangel an Fachkräften. Es wird immer schwieriger, geeignete Mitarbeitende zu rekrutieren und bestehende Mitarbeitende zu halten.

Die Frage, ob die angestrebte Grösse für alle Herausforderungen der Zukunft reicht, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Mit zukünftig rund 150 Mitarbeitenden ist das neue Unternehmen ein mittelgrosses KMU. Zudem kann es mit dem zukünftig gemeinsamen Energieabsatz als mittelgrosses, städtisches Versorgungsunternehmen eingestuft werden. Die neue Organisation ist als Einheit sicher besser gewappnet für die herausfordernden Entwicklungen der Zukunft als die zwei bisherigen Firmen im Alleingang. Die Grösse allein zählt jedoch bekanntlich nicht. Aber durch die heutigen Alleingänge und die damit verbundenen Aufwände, welche beide Unternehmen gleichermassen betreffen, liegen grosse Synergiepotenziale brach. Aktuell führen die beiden Unternehmen viele gleiche oder ähnliche – zum Teil neue und herausfordernde – Prozesse oder Projekte (z.B. ERP-System, Kundenportal, Marketing) im Alleingang, also doppelt, durch. Solche Projekte könnten zukünftig gemeinsam, als ein Unternehmen, mit klar reduziertem Aufwand erledigt werden. Zudem spricht auch die Tatsache, dass beide Unternehmen mit stetig neuen Aufgabenstellungen gefordert sind, klar für den Zusammenschluss. 

Die Ziele beim angestrebten Zusammenschluss sind klar: Das Unternehmen will lokal und unabhängig bleiben. Damit sollen gemeinsam die Arbeitsplätze in der Region gesichert und die Wertschöpfung regional erhalten werden. Zudem bleiben die Besitzverhältnisse der Städte als Eigentümerinnen gewährleistet. Diese Ziele müssten beim Anschluss an einen grossen Energieversorger aufgegeben werden.

Mit Abschluss der Detailprojektphase wurden die Botschaften zuhanden des politischen Entscheidprozesses verabschiedet. Folgender Zeitplan wird derzeit verfolgt:

  • 23./24. November 2026: Beschlussfassung im Einwohnerrat Zofingen
  • 25/26. November 2026: Beschlussfassung im Gemeindeparlament Olten
  • 28. Februar 2027: Volksabstimmung in Olten (Entscheid über Zusammenschluss) und Zofingen (Abstimmung über Aktienkauf, evtl. Referendumsabstimmung über Zusammenschluss)

Bei positivem Ausgang der Volksabstimmungen

  • 1. Januar 2027: Stichtag des Zusammenschlusses (rückwirkend)
  • Bis April 2027: Durchführung von Bewertungsaktualisierungen auf Basis der Jahresabschlüsse 2026
  • Bis Juni 2027: Finanzielle und juristische Abwicklung
  • 1. Juli 2027: Operativer Start des neuen Unternehmens

Es besteht das Risiko, dass sich die gesetzten Ziele nicht oder nur teilweise realisieren lassen. Ein Zusammenschluss ist kein Selbstläufer. Auch für die Mitarbeitenden und die beiden Unternehmen ist das Projekt eine grosse Zusatzbelastung. Strategische, operative und auch personalbezogene Entscheide sind zudem in den zwei Unternehmen in der aktuellen Projektphase schwierig zu treffen. Aus diesem Grund ist es aus Projektsicht wichtig, die Phase der Unsicherheit so kurz wie möglich zu halten und die politischen Entscheide rasch herbeizuführen. 

Das neuen Unternehmen

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die heutigen Unternehmen und zeigt, wie gross das zusammengeschlossene Unternehmen zum Start in etwa sein wird:

 

 

Kennzahl (2025)

sbo

StWZ

Total

Mitarbeitende (Vollzeit)

75.9

85

160.9

Bilanzsumme (MCHF)

198

112

310

Absatz Strom (Energie, GWh)

90

101

191

Absatz Strom (Netz, GWh)

136

100

246

Absatz Erdgas (Energie, GWh)

524​

231

755

Absatz Fernwärme (Energie, GWh)

6.9

16

22.9

Absatz Wasser, inkl. Wiederverkauf (Mio. m3)

2.3

0.95

3.25

Anzahl Kunden Strom

14‘069

10’980

25‘049

Anzahl Kunden Erdgas (Zähler, inkl. SO-Energie AG)

4’320

3’309

7‘629

Anzahl Kunden Fernwärme

100

70

170

Anzahl Kunden Wasser

4’711

2’510

7‘221

Das neue Unternehmen wird einen neuen Namen erhalten. Dieser wird in einer späteren Phase des Zusammenschluss-Projektes erarbeitet. Zuerst müssen der politische Prozess durchgeführt und positiv abgeschlossen werden sowie die Wahl der Verwaltungsräte vorgenommen werden, damit dann diese über den Namen entscheiden können. Die heutigen Namen sbo (inkl. a.en) sowie StWZ werden nicht weitergeführt.

Aus operativer Notwendigkeit und unter Berücksichtigung der Verkehrssituation besteht ab dem gemeinsamen Betriebsstart (vorgesehen im Sommer 2027) je ein betrieblicher Einsatz-Standort in Olten und in Zofingen. Als Hauptstandort (und somit als Steuersitz) wurde im Rahmen der Detailkonzeption der heutige Sitz von a.en/sbo in Olten festgelegt.

Ja, diese ist Gegenstand des Projektes. Für die Integration der Wasserversorgungen spricht die Effizienz, die Reduktion von Schnittstellen sowie der Umstand der regionalen Grundwassersituation. Die künftigen Herausforderungen einer sicheren und einwandfreien Wasserversorgung können gemeinsam besser und effizienter gemeistert werden. Die Wasserpreise und -anschlussgebühren werden vorerst unverändert bleiben; sie sollen jedoch spätestens nach fünf Jahren vereinheitlicht werden.

Die Kundinnen und Kunden

Der Zusammenschluss soll nach der Aufbauphase jährliche Synergien erzielen, welche auch über die Tarife den Endkunden zugutekommen. Allerdings sind die Energiemärkte sehr vielen externen Faktoren ausgesetzt, welche die Strom- und Gaspreise direkt beeinflussen und zu starken Schwankungen führen können. Auch bei den Netzinfrastrukturen besteht ein Druck zum Aus- und Umbau. So sind beispielsweise die Stromnetze der zunehmenden Belastung durch dezentrale Einspeisungen und auch E-Ladeinfrastrukturen noch nicht überall gewachsen. Diese müssen verstärkt und vor allem mit viel mehr IT «intelligenter» gemacht werden. Diese Kraftakte werden das neue Unternehmen stark fordern. Die wegen dieser Zusatzinvestitionen nötigen Tariferhöhungen können durch den Zusammenschluss abgefedert werden. Angestrebt wird eine Tarifharmonisierung bei allen Medien (bspw. Strom und Wasser). Kundinnen und Kunden dürfen in Zukunft die bekannten und bewährten Dienstleistungen sowie die persönliche Betreuung vor Ort auch weiterhin erwarten. Zusätzlich können sie sich aber auch auf ein grösseres und professionelleres Spektrum an Leistungen, erbracht durch Fachleute mit hohem Spezialwissen, freuen. Auch der Pikettdienst für Notfälle wird mit dem Zusammenschluss deutlich und nachhaltig gestärkt.

Zusammenfassend lassen sich die Auswirkungen und die Vorteile für die Kundinnen und Kunden wie folgt formulieren:

Synergien    ⇒    Preisdämpfung

Bewährte Angebote bleiben    ⇒    Innovative Dienstleistungen kommen dazu

Ansprechpersonen vor Ort bleiben    ⇒    Gute Erreichbarkeit, stabile Kundenbeziehung

Forcierung Digitalisierung    ⇒    Bessere Datenqualität, Energieeffizienz und «smarte» Dienstleistungen

Forcierung Wärmeverbünde    ⇒    Schnellere Wärmetransformation

Verankerung und Engagement    ⇒    Wertschöpfung in der Region

Zum Teil. Einerseits können zwar die Beschaffungsstrukturen optimiert und die Beschaffungsrisiken gemeinsam besser abgedeckt werden, andererseits werden die Energiepreise jedoch nach wie vor an der europäischen Strombörse gebildet. Die einzukaufende Menge hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Preis. Im Energiemarkt gibt es keinen «Mengenrabatt». So kosten bspw. 10 MWh Baseload für das Jahr 2026 einfach zehn Mal mehr als 1 MWh Baseload für das Jahr 2026.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Zusammenschluss bringt den Mitarbeitenden vor allem Entlastung durch bessere Stellvertretung, durch bessere Abdeckung der notwendigen Funktionen und die Möglichkeit für eine gewisse Spezialisierung, gerade auch bei neuen Themen. Die Verantwortung für bestimmte Aufgaben lassen sich dank mehr Mitarbeitenden auch auf mehrere Personen verteilen. In kleinen Energieversorgern gibt es Bereiche, die nur eine Person beherrscht. Nach einem Zusammenschluss sind Stellvertretungslösungen auf allen Positionen besser möglich. So wird auch der Pikettdienst durch mehr Personen abgedeckt, was die einzelnen Mitarbeitenden entlastet. Die Mitarbeitenden erhalten zudem eine Perspektive in einem neuen, gemeinsamen Unternehmen, welches langfristig in der Region verbleibt und spannende Entwicklungsmöglichkeiten bietet.Der Zusammenschluss soll nach der Aufbauphase jährliche Synergien erzielen, welche auch über die Tarife den Endkunden zugutekommen. Allerdings sind die Energiemärkte sehr vielen externen Faktoren ausgesetzt, welche die Strom- und Gaspreise direkt beeinflussen und zu starken Schwankungen führen können. Auch bei den Netzinfrastrukturen besteht ein Druck zum Aus- und Umbau. So sind beispielsweise die Stromnetze der zunehmenden Belastung durch dezentrale Einspeisungen und auch E-Ladeinfrastrukturen noch nicht überall gewachsen. Diese müssen verstärkt und vor allem mit viel mehr IT «intelligenter» gemacht werden. Diese Kraftakte werden das neue Unternehmen stark fordern. Die wegen dieser Zusatzinvestitionen nötigen Tariferhöhungen können durch den Zusammenschluss abgefedert werden. Angestrebt wird eine Tarifharmonisierung bei allen Medien (bspw. Strom und Wasser). Kundinnen und Kunden dürfen in Zukunft die bekannten und bewährten Dienstleistungen sowie die persönliche Betreuung vor Ort auch weiterhin erwarten. Zusätzlich können sie sich aber auch auf ein grösseres und professionelleres Spektrum an Leistungen, erbracht durch Fachleute mit hohem Spezialwissen, freuen. Auch der Pikettdienst für Notfälle wird mit dem Zusammenschluss deutlich und nachhaltig gestärkt.

Alle Mitarbeitenden werden zunächst ins neue Unternehmen übernommen. Gemäss Businessplan sind in den ersten Jahren aufgrund von Synergien Anpassungen vorgesehen, die vor allem über natürliche Abgänge wie Pensionierungen oder Fluktuation erfolgen sollen. Neue Aufgaben und die Wachstumsstrategie werden den Personalbedarf im Verlauf verändern.

Grundsätzlich ist die neue Firma auch weiterhin auf die heutigen Fachkräfte angewiesen – gerade auch mit Blick auf den Fachkräftemangel. Deshalb werden beim Zusammenschluss in einem ersten Schritt sämtliche Mitarbeitenden durch die neue Unternehmung übernommen. Im Rahmen des auf fünf Jahre ausgelegten Businessplanes wird es jedoch zu personellen Anpassungen kommen. Ausgehend von den künftigen Anforderungen sollen Kompetenzen definiert sowie Doppelspurigkeiten vermieden werden. Dank der Wachstumsstrategie des Unternehmens werden sich der Personalbedarf für neue Aufgaben und natürliche Abgänge (Pensionierungen und Fluktuation) in etwa die Waage halten. Die Arbeitsplatzsicherheit wird durch das Projekt – im Vergleich zum Alleingang – längerfristig erhöht.

Nein. Im Rahmen des Projekts werden auf Basis der heutigen die neuen, gemeinsamen Anstellungsbedingungen erarbeitet. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese gegenüber heute gleichwertig ausgestaltet werden. Zum Start verbleiben die Mitarbeitenden in ihren bisherigen Pensionskassen; eine spätere Harmonisierung der Vorsorgelösungen wird geprüft.

Die Eigentümerinnen Olten und Zofingen

Die Auswirkungen auf die beiden Städte wurden in der Detailprojekt-Phase vertieft erarbeitet. Insbesondere wurden sbo sowie StWZ nach einheitlichen Kriterien bewertet und so die Eigentumsverhältnisse berechnet. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen wird die Mitsprache von Olten und Zofingen gleichberechtigt erfolgen.

Grundsätzlich ändern mit dem Zusammenschluss das finanzielle Geschäftsmodell und die bereits heute bestehenden, unternehmerischen Herausforderungen nicht. Diese können jedoch gemeinsam besser gemeistert werden. Anhand des im Detailkonzepts erarbeiteten Businessplanes sollen zudem die Gesamtvergütungen an beide Städte gar erhöht werden können.

Zusätzlich müssen sich die Städte bewusst werden, dass sie nun nicht mehr Alleineigentümerinnen ihrer Energie- und Wasserversorger sind. Dies hat Einfluss auf die Governance des Unternehmens.

Ein Ausschuss der Exekutiven («Eigentümerausschuss») von Olten und Zofingen hat eine gemeinsame Eigentümerstrategie erarbeitet, welche noch von den beiden Stadträten als Eigentümervertretungen verabschiedet werden muss. Zudem wird der Eigentümerausschuss die Anforderungsprofile für den Verwaltungsrat des Unternehmens nach fachlichen Kriterien festlegen sowie den Nominationsprozesses für den Verwaltungsrat des Unternehmens leiten. Die Nomination und die Wahl der Verwaltungsräte erfolgen erst nach Durchführung des politischen Prozesses. Den Gründereigentümerinnen, also den beiden Städten, steht für eine erste Periode von vier Jahren je eine Vertretung im Verwaltungsrat zu.

Das Gemeindeparlament Olten und der Einwohnerrat Zofingen sind die beiden städtischen Legislativorgane. Sie haben im neuen Unternehmen weiterhin Steuerungsmöglichkeiten und nehmen die politische Oberaufsicht wahr. Hinzu kommen neue Befugnisse wie zum Beispiel die kommunalen Erschliessungs- und Gebührenreglemente für Strom und Wasser. Grundsätzlich erhält das Zofinger Parlament zusätzliche Kompetenzen, während sich die Einflussmöglichkeiten des Oltner Gemeindeparlaments leicht reduzieren.

Nach dem Start der neuen Unternehmung als Aktiengesellschaft hat der Eigentümerausschuss die Aufgabe, die Einhaltung der politischen Leitplanken durch die Gesellschaft sicherzustellen. Zusätzlich obliegt ihm die periodische Überprüfung der Eigentümerstrategie, der Rechtsgrundlagen der Gesellschaft sowie des Anforderungsprofils für den Verwaltungsrat und die Durchführung der diesbezüglich erforderliche Aktualisierungsprozesse bei Bedarf. Er sorgt grundsätzlich für die politischen Aufsicht über die Gesellschaft.

Bei fehlender Zustimmung in einer der Städte kann das Projekt nicht weiterverfolgt werden. Die beteiligten Städte und Unternehmen würden eine Auslegeordnung durchführen und die nächsten Schritte festlegen.

Mit einer Ablehnung würden die mit dem Zusammenschluss verbundenen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten jedoch nicht realisiert. Insbesondere könnten die erwarteten Synergie- und Skaleneffekte nicht genutzt werden. Beide Unternehmen müssten die zunehmenden Anforderungen weiterhin eigenständig bewältigen und die dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen separat aufbauen. Die Ablehnung der Vorlage hätte zudem eine negative Signalwirkung für die gesamte Region. Der Aufbau eines gemeinsamen regionalen Unternehmens würde in diesem Fall als nicht realistisch eingeschätzt.

Eine Ablehnung bedeutet aber nicht, dass die Versorgungssicherheit kurzfristig gefährdet wäre. Sie würde jedoch dazu führen, dass beide Unternehmen die künftigen Herausforderungen der Energiebranche weiterhin getrennt bewältigen müssten und die Chancen eines gemeinsamen, finanziell stärkeren und leistungsfähigeren regionalen Unternehmens nicht genutzt werden könnten.

Im Rahmen des Detailkonzepts wurden sbo sowie StWZ nach einheitlichen Kriterien bewertet und das Eigentumsverhältnis berechnet. Nach korrigierenden Ausgleichsmassnahmen wird das Verhältnis ungefähr 60 Prozent Olten/sbo zu 40 Prozent Zofingen/StWZ betragen. Die Bewertungen werden vor dem endgültigen Zusammenschluss per Stichtag 31. Dezember 2026 nochmals aktualisiert. Die Mitsprache von sbo und StWZ wird im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften jedoch gleichberechtigt (50 Prozent – 50 Prozent) erfolgen.

Das Projekt wird mit sbo und StWZ gestartet. Das neue Unternehmen steht später jedoch weiteren Energieversorgern offen. Die beiden Gründungsaktionärinnen (Olten und Zofingen) haben sich verpflichtet, gemeinsam stets mindestens über eine Mehrheit von 51 Prozent  der Aktienstimmrechte zu verfügen.

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